1.7 Gesundheit und Verbraucherschutz
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewinnt immer mehr an Bedeutung. Deshalb begrüßen wir die Arbeit der vielfach ehrenamtlich arbeitenden Organisationen und Verbände, die sich um eine kritische Verbraucheraufklärung bemühen.
Eine gesundheitliche Gefährdung durch magnetische und elektrische Felder (Elektrosmog) ist nicht auszuschließen. Deshalb sollen Sendeanlagen für Funk, Fernsehen und Mobilfunknetze nicht in Wohngebieten betrieben werden. Inzwischen haben schon viele Städte innerhalb und außerhalb der BRD vorgemacht, dass man Mobilfunkmasten nicht als unausweichliches Übel ansehen muss, sondern dass man dagegen vorgehen kann, indem Kommunen sich mit Hausbesitzern und Mobilfunkbetreibern ins Benehmen setzen. Salzburg z.B. hat sich mit den Netzbetreibern geeinigt, dass ihre Sender nur noch mit 1/5000 der Leistung strahlen, die in Deutschland erlaubt ist, bei gutem Funktionieren der Handys. Wieso sollte so etwas nicht auch in Erlangen möglich sein, der „Stadt der Medizin, Technik und Gesundheit“? Auch Freilandleitungen erzeugen erhebliche Felder. Hochspannungsleitungen sollten deswegen nicht direkt über Wohnhäuser geführt werden. Der von Stadt und Mobilfunkindustrie eingerichtete „Runde Tisch Mobilfunk“ ist ein zahnloser Tiger und für eine Minimierung der Strahlenbelastung nicht wirklich zielführend. Neue Standorte von Mobilfunkmasten sollten im Amtsblatt vorab veröffentlicht werden. Das Umweltamt bietet unterrichtsergänzende Informationen über Mobilfunk an Erlanger Schulen an, diese Maßnahme sollte am Bedarf orientiert werden.
