3.1 Parteienverdrossenheit
Im Parteiengesetz ist vermerkt, Parteien wirkten „an der politischen Willensbildung des Volkes mit“ (§1 Abs. 2). Doch wird durch Obrigkeitsverhalten und Vorabentscheidungen der Parteien die Meinung der Bürger oftmals übersehen oder nicht beachtet. Eine zunehmende Politikverdrossenheit mit stetig sinkender Wahlbeteiligung ist die Folge, verstärkt durch immer neue Berichte über schwarze Kassen, Parteienfilz und Korruption, ungezügelte Diätenerhöhungen was die alteingesessenen Parteien wenig zu kümmern scheint.
Die ödp fordert auf allen Ebenen der Politik eine Rückbesinnung auf moralische und ethische Grundwerte, eine strikte Trennung von Wirtschaft (auch Medienwirtschaft) und politischem Amt, sowie das bei der ödp bereits in der Satzung festgelegte Verbot der Annahme von Firmen- und Verbandsspenden. Die vom Staat übernommene Parteienfinanzierung sollte ausreichend sein und beschert annähernd gleiche Voraussetzungen für alle politischen Organisationen. Mit unserem relativ bescheidenen Wahlkampfbudget werden wir Ihnen keine frischen Sonntagsbrötchen am Wahltag servieren können. Wir versprechen Ihnen nur einen ehrlichen, gewissenhaften und garantiert unbeeinflussten Einsatz im Kommunalparlament.
Ein Stadtrat, mehrheitlich besetzt mit Wirtschaftsvertretern und/oder Lobbyisten, wird kaum seine politische Macht unbeeinflusst und ausschließlich zum Wohle der Erlanger Bürgerinnen, Bürger und Kinder gebrauchen!
