3.3 Betroffene zu Beteiligten machen

Die ödp ist die Partei der direkten Demokratie. In Bayern haben wir durch unser Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“ die Abschaffung der undemokratischen Ständekammer „Senat“ erwirkt und durch die Ankündigung eines weiteren Volksbegehrens die Streichung sämtlicher Standorte neuer AKWs herbeigeführt. In Bezug auf die Erlanger Kommunalpolitik plädieren wir dafür, in grundsätzlichen Fragen der Stadtentwicklung (z.B. Naherholung, Verkehrsplanung, Kultur- und Freizeit) ein Leitbild unter Mitwirkung der Bürger zu erstellen. Beteiligt werden sollen hierbei alle gesellschaftlich relevanten Verbände und Gruppierungen. Dadurch werden lebhafte und gewinnbringende Diskussionen über die Entwicklung der Stadt gefördert. Beteiligte Bürger/innen fühlen sich mitverantwortlich, auch wenn letztendlich der Stadtrat erarbeitete Leitbilder verabschiedet. Als bestes Beispiel darf die von uns unterstütze Bürgerinitiative Altstadtforum genannt werden.

Für die bessere direkte Einbeziehung des Bürgerwillens schlagen wir folgende Instrumente vor:

  • Im Anschluss an Sitzungen des Stadtrates könnten künftig Bürgerfragestunden durchgeführt werden.
  • Über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl hinaus sollen vor wichtigen Fragen von allgemeinem Interesse Bürgerversammlungen einberufen werden.
  • An Planungen neuer Bauvorhaben sollen betroffene Anwohner stärker informiert und beteiligt werden (Beispiel: Röthelheimpark, Neubaugebiet Büchenbach-West, Cesewid-Gelände)Die ödp sieht Bürgerbegehren als höchst effizientes Mittel der direkten Demokratie an. Die Bürgerschaft schätzt und wünscht mehr direkte Mitverantwortung. Die ödp tritt dafür ein, dass in besonders strittigen Fragen von allgemeinem Interesse ein Bürgerentscheid durch Beschluss des Stadtrates durchgeführt wird. Dadurch entfällt die Unterschriftenhürde für die Beantragung des Bürgerentscheides. Die Stadt Regensburg hat - gefördert vom bayerischen Innenministerium - als erste bayerische Kommune die Einberufung von Planungszellen zur Beratung von Leitlinien der Stadtentwicklung beschlossen. Hierbei werden Gruppen zufällig ausgewählter Bürger beauftragt, für einzelne anstehende Entscheidungen Bürgergutachten zu erstellen (siehe Prof. Dr. Peter Dienel, Die Planungszelle, Westdeutscher Verlag, 1997). Die ödp will sich auch derartigen neuen Ansätzen nicht verschließen.
  • Zur Behandlung von Bürgeranträgen, welche im Rahmen von Bürgerversammlungen eingereicht werden, sollten die Antragsteller zu den Beratungen in den Ausschüssen eingeladen werden und auch Rederecht erhalten.