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Pressemitteilung

Kleiner Parteitag der ÖDP entscheidet

Pressemitteilung der ÖDP Bayern

Die bayerische ÖDP wird den Zulassungsantrag des Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz" sofort nach der Landtagsentscheidung über die Aufweichung des Nichtraucherschutzgesetzes einreichen. Das hat der Kleine Parteitag der ÖDP am Samstag in Regensburg beschlossen. Bleibt es beim Zeitplan der CSU/FDP-Landtagsmehrheit, die Lockerung des Nichtraucherschutzes während der dreitägigen Plenumssitzung vom 14. bis 16. Juli zu verabschieden, will die ÖDP ihre gut 40000 bereits geprüften Zulassungsunterschriften kurz danach im Innenministerium einreichen. Knapp 10.000 weitere Unterschriften liegen der ÖDP als Reserve vor.

 

Das Ministerium legt nach der Einreichung die 14-tägige Eintragungszeit fest, während der sich 10 Prozent der Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen müssen. Die ÖDP rechnet damit, dass diese zweite Phase des Volksbegehrens im Oktober oder November 2009 stattfinden wird. Falls die Initiative auch diese Hürde nimmt, kommt es im ersten Halbjahr 2010 zum eigentlichen Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet.

 

Ziel des Volksbegehrens ist, das derzeit geltende Nichtraucherschutz in Bayern beizubehalten. Die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Land sogenannte Raucherclubs ermöglichte, soll jedoch entfallen.

In den nächsten Wochen will die ÖDP hierfür ein breites überparteiliches Bündnis organisieren und Parteien, Verbände und gesundheitsbezogene Berufsgruppen gewinnen.

 

"Es geht bei diesem Volksbegehren um ein gesundheitspolitisch äußerst wichtiges Projekt. Wir glauben, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Absicht von CSU, FDP und Freien Wählern, den Nichtraucherschutz zum 1. August zu kippen, ablehnt. Deshalb legen wir diese Frage den Bürgern zur direktdemokratischen Entscheidung vor", erklärte ÖDP-Landesvorsitzender Bernhard Suttner.

 

Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Beschluss des Bayerischen Gesundheitsrates zeigt nach Ansicht der ÖDP die gesundheitspolitische Brisanz des Volksbegehrens. "Die von der Staatsregierung berufenen Fachleute haben einstimmig gefordert, den echten Nichtraucherschutz nicht dem Populismus zu opfern", erklärte ÖDP-Landesvorsitzender Bernhard Suttner.

 

Urban Mangold

ÖDP-Landesgeschäftsführer

Tel. (am 11.7.09): 0170/9323103

 

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So hat die Regierung Beckstein seinerzeit das Nichtraucherschutzgesetz wörtlich begründet und genau so begründet die ÖDP ihr Begehren, diesen Fortschritt nicht dem Populismus der Seehofer-Regierung zu opfern:

 

"Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen von mehr als 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr von Nichtraucherinnen und –rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 %. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben. Freiwillige Vereinbarungen der Staatsregierung mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband mit dem Ziel, die Anzahl der Nichtraucherbereiche und Nichtraucherbetriebe schrittweise zu erhöhen, haben nicht zu einem ausreichend erfolgreichen Ergebnis im Sinn eines wirksamen Nichtraucherschutzes geführt.

 

Durch gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, in Bereichen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, in Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen, im Bildungsbereich sowie in Gaststätten einschließlich der Diskotheken sollen Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauch wirksam geschützt werden.

 

Freiwillige Maßnahmen können keinen mit gesetzlichen Rauchverboten vergleichbaren Nichtraucherschutz gewährleisten. So genannte technische Lösungen sind wenig praktikabel und mit einem hohen Wartungs- und damit Kontrollaufwand verbunden. Sie wirken zudem wettbewerbsverzerrend".

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