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Antrag / Anfrage / Rede

Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Erlangen bezüglich des Entwurfs Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Janik,
wir beantragen folgende weitere Punkte zur Stellungnahme der Stadt mit aufzunehmen.
Anbetracht der längerfristigen Bedeutung des LEP beziehen sich unsere Kritikpunkte vor allem auf das Fehlen konkreter und verbindlicher Zielvorgaben, vom Klimaschutz über den Flächenverbrauch bis hin zu den Bereichen Energie, Verkehr und Soziales.

Zu 4.3.1. Leistungsfähiges Schienennetz
Der unter 4.3.1. aufgeführte Grundsatz ist wie folgt zu einem Ziel umzuformulieren
(Z) Das Schienennetz ist zu erhalten und bedarfsgerecht zu ergänzen

Begründung: Das LEP sollte eine klare Festlegung für den Erhalt und den Ausbau des Schienennetzes enthalten, da das noch verbliebene Schienennetz unverzichtbar für ökologisch und sozial verantwortbare Mobilität ist.

Zu 4.5.1 Verkehrsflughafen München
Die unter 4.5.1 (Verkehrsflughafen München) festgelegten zwei Ziele (Bau einer dritten Start- und Landebahn, sowie Festlegung eines Vorranggebietes) sollen gestrichen werden.

Begründung:
Nach dem Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt ist die Aufnahme dieser im bisherigen LEP nicht enthaltenen Ziele unverständlich. Unabhängig davon stellen diese Ziele einen Angriff auf den Klimaschutz dar, weil der Luftverkehr nachweislich eine besonders klimaschädliche Form der Mobilität ist, die unter Gemeinwohlaspekten nicht auszuweiten, sondern eher zu reduzieren ist. Für die Bewohner des ländlichen Raumes ist die Förderung des Luftverkehrs im Ballungsraum München mit seiner Sogwirkung auf die Bevölkerungsentwicklung und seiner Bindung von Investitionsmitteln zudem unverständlich – vor allem weil im neuen LEP der Demographie- und Wanderungs-Aspekt zu einem besonderen Schwerpunkt erklärt wird.


Zu 6.2.1. Windkraft:
Als zusätzliches Ziel bitten wir aufzunehmen:
(Z) An geeigneten Standorten sollen vorrangig Bürgeranlagen entstehen, zumindest jedoch Anlagen in einer Rechtsform, die eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürger vor Ort erlaubt. Die Staatsregierung berät und unterstützt die Kommunen in diesen Vorhaben.

Begründung:
Es muss Ziel sein, die Wertschöpfung bei der Energiegewinnung zu regionalisieren, um den ländlichen Raum mit seinen Kommunen, den regionalen Energieerzeugern und seinen Bürgern zu stärken. Aus diesem Grund sind regional ansässige EnergieerzeugerGemeinschaften (z.B. im Genossenschafts-Modell) gegenüber internation operierenden Großinvestoren vorzuziehen, um die Erträge der Anleger sowie die damit verbundenen Gewerbesteuereinnahme der Gemeinden zu erhöhen.


Zu 7.1.6. Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem:
Der unter 7.1.6. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:
(Z) Lebensräume für wildlebende Arten sind zu sichern und zu entwickeln. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sind zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Begründung:
Es ist eine ethische Verpflichtung, die ohnehin erheblich dezimierten Lebensräume und Wanderkorridore zu sichern, zu erhalten und wieder herzustellen.



Zu 7.2.4 Hochwasserschutz:
Der unter 7.2.4. angeführte „Grundsatz“ ist wie folgt zu einem „Ziel“ umzuformulieren:
(Z) Die Risiken durch Hochwasser sind so weit als möglich zu verringern. Hierzu müssen
- die natürlichen Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert,
- Rückhalteräume an Gewässern freigehalten sowie
- Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt werden.

Begründung:
Der Hochwasserschutz ist für die Bevölkerung eines der wichtigsten Vorsorgeziele. Eine Feststellung lediglich mit Grundsatzcharakter reicht hier nicht aus.



Zu 8.1. Soziales:
Die bisherigen und im neuen Entwurf leider gestrichenen Festsetzungen der Landesplanung zur Jugendarbeit
- Erhaltung und Weiterentwicklung des Netzes der Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit (LEP 2006 B III 2.1.1)
- Angebot an Jugendfreizeitstätten (LEP 2006 B III 2.1.1.1) und an Jugendherbergen /Jugendgästehäusern (LEP 2006 B III 2.1.1.2)
- Jugendräume und Jugendtreffs in allen Gemeinden (LEP 2006 B III 2.1.1.1)
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (LEP 2006 B III 2.1.4)
sollen in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden bedarfsgerecht neu formuliert und in der Substanz erhalten bleiben.

Begründung:
Ein auf Zukunft angelegtes Konzept wie das Landesentwicklungs-programm sollte auf Aussagen zur Jugendarbeit nicht verzichten. Die bisherigen Festlegungen waren sinnvoll und können keineswegs als hinreichend erfüllt angesehen werden.



Mit freundlichen Grüßen
gez. Frank Höppel                     
ehrenamtlicher Stadtrat

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