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Pressemitteilung

Atomlobby hat sich mal wieder durchgesetzt

Bundesverwaltungsgericht gibt Atomkraftwerksbetreibern mehr Freiraum bei Störfällen

Aus der Sicht der bayerischen ödp zeigt diese Entscheidung ganz offensichtlich wieder einmal Macht und Einfluss der Atomlobby in unserem Staatswesen. Obwohl mit Sicherheit bei etlichen Störfällen nicht sofort Ursache und Auswirkungen bekannt sind, darf zunächst mit voller Kraft weiter produziert werden, um den Gewinn der Energiekonzerne nicht zu schmälern. Die Interessen der durch Atomkraftwerke gefährdeten Menschen erscheinen zweitrangig.

 

Völlig unklar ist bei dieser Verwaltungsgerichtsentscheidung, was unter einem kleinen Störfall mit geringer Überschreitung der Grenzwerte zu verstehen ist. Bisher wussten die Betreiber von Atomkraftwerken, dass bei Störfällen das Herunterfahren der Produktion mit entsprechenden Gewinnausfällen die Folge war. Trotz des dadurch gegebenen Interesses an möglichst wenigen Störfällen, weist das Bundesamt für Strahlenschutz für das Jahr 2006 insgesamt 130 Störfälle in den deutschen Atomkraftwerken aus. Es ist zu befürchten, dass nach Wegfall der bisherigen Sanktion „Abschaltung“ die Zahl der Störfälle steigen wird.

 

Die ödp fordert den Gesetzgeber auf, verschärfte klare Regelungen für die Abschaltung von Atomkraftwerken bei Störfällen zu schaffen.

 

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter

Presseservice@oedp-bayern.de

oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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