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Stadtfinanzen und Steuern

Die ÖDP wird im Stadtrat auf die sparsame Verwendung öffentlicher Gelder achten und vor allem bei allen Neuanschaffungen die Notwendigkeit sowie ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit kontrollieren.

Grundsätzlich ist die weitere Entschuldung sinnvoll, wobei für große, langfristige (Infrastruktur-) Projekte und für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen auch aufgrund des aktuell sehr niedrigen bzw. negativen Zinsniveaus Schulden aufgenommen werden können. Die Zeiten langfristig niedriger Zinsen werden aufgrund der hohen Staatsverschuldung in Europa noch lange anhalten und die negativen Realzinsen werden die Schuldenberge schrittweise abbauen. Aufgrund dieser Tatsache kann es gerechtfertigt sein, dass langfristige und große Investitionsmaßnahmen auch durch eine Kreditaufnahme refinanziert werden. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig und die Kreditmittel müssen bis zum Ende der Nutzungszeit zurückgezahlt sein. Hier denken wir zum Beispiel an die großen Investitionen für das neue Schulzentrum beruflicher Schulen in der Drausnickstraße.

Wir stehen dafür ein, dass grundsätzlich keine städtischen Vermögenswerte verkauft werden und keine ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private-Partnerschaft) getätigt werden, da sie meist intransparent (komplizierte Vertragsgestaltung) sind und andere Kommunen wohl schlechte Erfahrungen damit gemacht haben.

Aufgrund der Tatsache, dass Banken Verwahrentgelt für die Verwahrung von Liquidität auf städtischen Giro- und Tagesgeldkonten berechnen (aktueller Zinssatz -0,50 % p.a.) fordern wir, dass die Stadt Erlangen sich eine Anlagerichtlinie gibt. Dies ist schon in vielen Kommunen gängige Praxis. Somit können die Vorgaben des Art. 74 Abs 2 Satz 2 der Gemeindeordnung sowie § 22 Abs. 2 KommHV-Doppik eingehalten werden, die besagen, dass liquide Mittel, die für Auszahlungen im Finanzhaushalt nicht benötigt werden, sicher und ertragsbringend anzulegen sind. Diese Anlagen sollen sozialen und ökologischen Grundsätzen entsprechen (ESG). Dadurch kann das zu bezahlende Verwahrentgelt deutlich reduziert und diese Mittel für andere Projekt eingesetzt werden.

Kommunale Steuern

Aufgrund der hohen Steuereinnahmen sprechen wir uns aktuell gegen Steuererhöhungen aus! Bei Steuersenkungen wollen wir je nach Steuerart differenzieren.

Wir setzen uns für die Abschaffung der Hundesteuer ein, da das Steueraufkommen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Wir möchten Verwaltungsaufwand reduzieren.

Zweitwohnungssteuer:

In Erlangen wohnen ca. 115.000 Einwohner mit Erstwohnsitz und ca. 20.000 Menschen mit Zweitwohnsitz. Die Dunkelziffer der nicht amtlich Gemeldeten ist in diesen Zahlen noch gar nicht berücksichtigt. Somit bekommt die Stadt Erlangen für knapp 20 % der Stadtbewohner weder eine Schlüsselzuweisung vom Freistaat Bayern, noch wird für diesen Personenkreis der kommunale Anteil aus der Einkommenssteuer an die Stadt Erlangen gezahlt. Diese Personen nutzen jedoch genauso wie hier mit Erstwohnsitz gemeldete die Infrastruktur. Aus diesen Gründen erachten wir es als sinnvoll, eine Zweitwohnungssteuer in Erwägung zu ziehen. Eine Einführung sollte jedoch auf einem breiten politischen Konsens beruhen.

Gewerbesteuer:

Die aktuelle Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 440% war bis dato kein Grund für Firmen, sich nicht in Erlangen anzusiedeln oder für Erlanger Firmen, die Stadt zu verlassen. Und dies trotz der hohen Immobilien-, Miet- und Grundstückspreise in der Stadt. Aus diesen Gründen und wegen der geringen Verfügbarkeit an Gewerbeflächen sollte der Gewerbesteuerhebesatz keinesfalls weiter reduziert werden. Wir sind der Meinung, dass ein Anteil der Gewerbesteuer bzw. zukünftige Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer in den Klima- und Umweltschutz direkt vor Ort investiert werden muss. Somit beteiligen sich die Gewerbetreibenden „finanziell“ an lokalen Maßnahmen zum Wohle aller.

Grundsteuer:

In Erlangen haben wir in der Metropolregion Nürnberg das höchste Mietniveau. Die Mieten steigen seit Jahren an und werden tendenziell aufgrund der fehlenden Neubauflächen und nur geringfügig möglichen Nachverdichtung weiter ansteigen. Wir möchten die Eigentümer, aber vor allem die Mieter dahingehend entlasten, dass die „2. Miete“ (die Nebenkosten) nicht weiter ansteigt. Da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden kann, sprechen wir uns strikt gegen eine Erhöhung der Grundsteuer aus. Wir haben die Grundsteuersenkung mittels Hebesatzes von 500% auf 425% Anfang 2020 mitgetragen und wir können uns vorstellen, die Grundsteuer zukünftig weiter abzusenken, soweit finanzielle Spielräume dies zulassen, um insbesondere die Mieter weiter zu entlasten.