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Pressemitteilung

Stärkung der Kinderrechte oder Flucht aus der Verantwortung?

ödp Bayern anlässlich der Verabschiedung der Gesetzesänderung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (Bundestag, Donnerstag 24.4.08):

Was so vernünftig daherkommt ist nach Meinung von Roswitha Bendl, der familienpolitischen Sprecherin der ödp in Bayern, in erster Linie der Versuch des Staates von der eigenen Verantwortung für die Folgen einer jahrelangen verfehlten Politik abzulenken.

 

Bendl: „Wo bisher zu wenig geschah, fehlte es nicht an den gesetzlichen Möglichkeiten. Schon jetzt können Jugendämter und Familiengerichte eingreifen. Wo das in der Vergangenheit versäumt wurde, lag es meist am Versagen der Behörden und an deren mangelnder personeller und finanzieller Ausstattung . Gerichtliche Maßnahmen können immer nur eine Notlösung sein und führen selten zu einer Stabilisierung der Familien.“

 

Das Grundübel bei der Situation von Familien liegt nach Meinung Bendls in der jahrzehntelangen Benachteiligung von Eltern und Kindern insgesamt. In mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist nachzulesen, dass sie in unserem Sozialsystem in verfassungswidriger Weise benachteiligt werden. Seit langem wird der Auftrag des Grundgesetzes zum Schutz der Familie nach § 6 Abs.1 GG durch den Gesetzgeber missachtet.

Die Folgen waren zunehmende Überforderung der Eltern durch Geld- und Zeitmangel, was die Erziehung von Kindern immer mehr erschwert.

 

Bendl: „Die Missbrauchsfälle sollten für Regierung und Parlament Anlass sein, endlich den Verfassungsauftrag zum Schutz der Familie zu erfüllen, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern wieder zu stärken.“

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