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Antrag / Anfrage / Rede

Änderungsantrag zum TOP 8 der konstituierenden Stadtratssitzung: Dienstaufwandsentschädigungen des Oberbürgermeisters und die Private Nutzung des Dienstwagens

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Janik, bei der konstituierenden Stadtratssitzung am heutigen 14. Mai 2020 sollen eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung sowie eine Dienstwagen-Regelung beschlossen werden.

1. Zur Dienstaufwandsentschädigung:

Dabei soll weiterhin die Dienstaufwandsentschädigung auf die Obergrenze des in Anlage 2 KWBG für erste Bürgermeister*innen in kreisfreien Gemeinden über 100.000 Einwohner festgelegt werden. Unabhängig davon, dass wir es bedauern, dass die absoluten Zahlen hier nicht aufgeführt und in den Sitzungsunterlagen selbst diese Anlage nicht angehängt wurde, halten wir es in der heutigen Zeit, in der viele Menschen – auch unsere Erlanger Bürgerinnen und Bürger – durch Corona existenziell bedroht sind, eine Festlegung der Dienstaufwandsentschädigungen für unseren Erlanger Oberbürgermeister auf eine Obergrenze für absolut nicht angemessen.

Wir hätten uns mehr Sensibilität im Umgang mit öffentlichen Geldern gewünscht und lehnen eine Festlegung auf eine Obergrenze entschieden ab.

2. Zur Dienstwagen-Regelung

Darstellung der gesonderten Vereinbarung über die private Nutzung des Dienstwagens

Es wird in den Unterlagen auf eine gesonderte Vereinbarung verwiesen. Wir beantragen die Veröffentlichung und Erläuterung der gesonderten Vereinbarung über die private Nutzung des Dienstwagens, die – wie in der Verwaltungsvorlage geschrieben - weiterhin gelten solle.

Wir sind sehr erstaunt, dass es nicht für notwendig erachtet wird, diese Vereinbarung in der konstituierenden Stadtratssitzung vorab in den Sitzungsunterlagen darzustellen. Schließlich sind in diesem neuen Stadtrat zahlreiche neue Stadträtinnen und Stadträte vertreten, die ihre Amtspflichten gewissenhaft – also in Kenntnis aller zu beschließenden Sachverhalte - erfüllen sollen.

Grundsätzlich erachten wir eine private Nutzung eines Dienstwagens für nicht erforderlich und bitten um schriftliche Erläuterung, warum die private Nutzung eines von den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern bezahlten städtischen Dienstwagens erforderlich ist.

Hierbei ist auch zu erklären, …

  • inwieweit der Fahrer die Privatfahrten für den Oberbürgermeister als Dienstfahrten durchführt;
  • wer weiterhin Zugriff auf den Dienstwagen des Oberbürgermeisters hat;
  • wie die tatsächliche Auslastung des Dienstwagens ist.

Mit ökologischen Grüßen,

Joachim Jarosch, Frank Höppel, Barbara Grille

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