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Antrag / Anfrage / Rede

Neue Anschlags- und Plakatierungsverordnung

Antrag im Stadtrat Erlangen am 08.10.2008

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Balleis,

das Erlanger Stadtbild war in den Wochen vor der Bayerischen Landtagswahl in einem erheblichen Maß von der Plakatflut der Parteien und Wählergruppen beeinträchtigt. Auch Sie äußerten sich dazu. Das liberale Außerkraftsetzen der bisherigen Plakatierungsverordnung nahm der Stadt die letzte Einspruchs- und Gestaltungsmög-

lichkeit. Auch bezüglich einer städtischen Verordnung sollte beachtet werden:

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Dies bedeutet, dass sich die Stadt jetzt schon auf das Wahljahr 2009 (Bundestags- und Europawahlen) einstellen sollte und eine geeignete neue Satzung zu verabschieden ist.

Die Situation in den Vorwahlzeiten war auch schon mit der alten Erlanger Satzung nicht wirklich gut gelöst. So wurden und sind (am heutigen Tage noch) Bäume, Masten auf Verkehrsinseln und sogar Pinnadeln mit Plakatständer „versorgt“. Anscheinend setzen viele Parteien noch auf Masse. Für die ödp bedeutet auch die alte Plakatierungsverordnung eine nicht umsetzbare städtische Satzung, da die Parteien bei

allen zurückliegenden Wahlkämpfen zeigten, dass sie oft ohne Augenmaß und Rücksicht auf verkehrstechnische, stadtbildrelevante und ökologische Interessen die Ständer platzierten.

Unter anderem kam es so auch dazu, dass eine Unmenge hässlicher radikaler Sprüche im Erlanger Stadtgebiet zu finden waren. Im Landkreis findet sich keine Gemeinde, bei welcher Plakatieren ohne vorherigen Antrag und ohne Limit möglich ist.

Die ödp-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Um zukünftig das Stadt- und Landschaftsbild in Erlangen effektiv zu schützen orientiert sich die Stadt Erlangen bei der Erstellung einer neuen Plakatierungsverordnung analog an die Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Roth/Mittelfranken.

 

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